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Verfahren wegen Cannabis fallen gelassen

Ermittlungen gegen V-Baumarkt eingestellt

Setzlinge oder Stecklinge? Diese Frage galt es im Fall der V-Baumärkte zu klären.(Quelle: Pexels/Michael Fischer)
Setzlinge oder Stecklinge? Diese Frage galt es im Fall der V-Baumärkte zu klären.
08.05.2025
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Entwarnung für V-Baumarkt: Als im vergangenen Oktober die Polizei in den V-Baumärkten in Füssen und Kaufbeuren aufschlug, um mehrere Dutzend Cannabis-Jungpflanzen zu beschlagnahmen (diy berichtete), stand der Anfangsverdacht auf gewerbsmäßigen Handel mit Cannabis im Raum. Dabei galt es zu klären, ob es sich bei den Pflanzen noch um erlaubte Stecklinge oder bereits um verbotene Setzlinge handle.

Wie nun die Allgäuer Zeitung berichtet, wurde das Verfahren eingestellt: „Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung wurde als nicht gegeben erachtet“, wird ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in der regionalen Tageszeitung zitiert. Das hat V-Baumarkt gegenüber der diy-Redaktion bestätigen.

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