BattDG-Moratorium gefordert

Verbände warnen vor Stillstand auf dem Batteriemarkt

Bei dem Batteriedurchführungsgesetz gibt es noch Nachbesserungsbedarf, finden die Branchenvertreter. (Quelle: Pexels, Hilary Halliwell)
Bei dem Batteriedurchführungsgesetz gibt es noch Nachbesserungsbedarf, finden die Branchenvertreter. 
19.12.2025

Bitkom, VDMA und ZVEI fordern das Umweltministerium dazu auf, die Vorgaben des neuen Batteriedurchführungsgesetzes (BattDG) vorerst nicht anzuwenden und ein sofortiges Vollzugsmoratorium über den 15. Januar hinaus auszurufen. Die drei Verbände sorgen sich um einen „regulatorischen Stillstand im deutschen Batteriemarkt“.

Nach dem BattDG müssen alle Hersteller – also sowohl Batterieproduzenten als auch Hersteller von Geräten mit eingebauten Batterien oder Akkus – bis 15. Januar 2026 ihre Batterieregistrierung bei der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register) aktualisieren und eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) benennen.

Nach aktuellem Stand (19. Dezember 2025) reiche die Zahl der bisher zugelassenen OfHs nicht aus, um alle Hersteller in kurzer Zeit aufzunehmen, merken die Verbände an. Aktuell gebe es nur eine zertifizierte OfH für die Kategorie Gerätebatterien. Damit könnten zahlreiche Unternehmen ihre Registrierungen nicht fristgerecht abschließen, so die Kritik.

Die Folgen für Lieferketten und die Marktversorgung mit Batterien und batteriebetriebenen Produkten wären unmittelbar spürbar, warnen die Verbände. Grund dafür, dass es derzeit nicht mehr zugelassene OfHs gebe, seien unter anderem hohe Sicherheitsleistungen, die diese als Voraussetzung für eine Zulassung hinterlegen müssen. „Solange nur wenige OfHs zugelassen sind, fehlt die praktische Grundlage für eine fristgerechte Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben“, unterstreichen Bitkom, VDMA und ZVEI.

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