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Prinzip Eigenverantwortlichkeit  

Durch das europäische Chemikalien-recht Reach werden die Unterneh-men beim Thema Chemikaliensicherheit in die Pflicht genommen.
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No data, no market. Unter dieser griffigen Formel hat die Europäische Union den Spieß umgedreht. Waren bis 2007 noch die nationalen Aufsichtsbehörden verantwortlich für die Prüfung der Sicherheit von Chemikalien, so fällt diese Aufgabe nun den Unternehmen selbst zu. Zukünftig müssen die Marktteilnehmer die Sicherheit der von ihnen in Verkehr gebrachten Stoffe selber nachweisen. Das Prinzip der Eigenverantwortung bildet das Fundament der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Reach-Verordnung, welche „Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien“ in der EU regelt.Die Umkehr der Nachweispflicht trifft jedoch keineswegs nur die produzierende Industrie. Aufgerufen sind auch all diejenigen Importeure, die Waren aus Nicht-EU-Ländern einführen. DIY-Händler sind hiervon besonders stark betroffen, da sie ihre Liefernetzwerke zum großen Teil auf außereuropäische Staaten ausgerichtet haben.Welche Konsequenzen sich daraus ergeben, diskutierte der Autor auf dem Berliner Baumarktkongress mit DIY-Vorstandsvertretern und Zulieferern. In der engagiert geführten Debatte wurde den Anwesenden schnell bewusst, dass unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. War bisher doch noch kein Baumarkt darauf angewiesen, sich eine umfassende Sicht auf die stoffliche Zusammensetzung seines Angebots zu verschaffen. Lediglich bei Zubereitungen sind es die Händler gewohnt, von ihren Lieferanten Sicherheitsdatenblätter (SDB) abzurufen. Die darin enthaltenen Informationen werden derzeit jedoch nur für den Arbeitsschutz und die Lagerhaltung verwendet. Somit haben DIY-Händler nun innerhalb weniger Monate Reach-konforme Prozesse zu etablieren, um ihre gewohnten Lieferbeziehungen aufrecht erhalten zu können.Eile ist durchaus geboten. Beginnt doch bereits in diesem Juni die Vorregistrierungsphase, siehe Grafik. Unternehmen sollten dann innerhalb von sechs Monaten diejenigen Stoffe vorregistrieren, die sie aus nichteuropäischen Ländern beziehen. Mit einer Vorregistrierung kommen die Betroffenen in den Genuss der vorgesehenen mengenabhängigen Fristen, die ihnen eine mehrjährige Staffelung ihrer Registrierungsprojekte erlauben. Zudem können Importeure identischer Stoffe ab Januar 2009 Stoffaustauschforen (engl. Substance Information Exchange Forum, Sief) organisieren, in denen sie die Arbeitslast untereinander aufteilen. Hierdurch soll der Aufwand für die Registrierung minimiert werden.
GrundanforderungenHandelsketten stehen in der Pflicht…
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