BayWa und WLZ dürfen fusionieren

29.04.2002

Das Bundeskartellamt hat strikte Auflagen im Landhandel zur Bedingung gemacht

Das Bundeskartellamt hat dem Zusammenschluss der BayWa AG, München, mit der WLZ Raiffeisen AG, Stuttgart, zugestimmt. An die Entscheidung sind Bedingungen in der Agrarsparte geknüpft. Die Unternehmen verpflichten sich, rund 30 bis 35 Standorte in Bayern und Baden-Württemberg mit einem Geschäftsvolumen von rund 65 Mio. € zu veräußern. Über die Zusammenführung werden beide Häuser bis Anfang Juli entscheiden, teilte die WLZ mit.
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