Acht Extra-Märkte geschlossen

04.11.2002

Einstweilige Verfügung unterbindet den Verkauf durch den Franchisenehmer Brinkmann

Praktiker hat gegen den Extra-Franchisenehmer Top-Markt eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Duisburg erwirkt, die den weiteren Verkauf in den acht Märkten untersagt. Seit Samstag sind diese Betriebe geschlossen. Praktiker hat seinen Schritt nach Angaben eines Sprechers damit begründet, dass sich 98 Prozent der Ware im Eigentum von Praktiker befinden. Sollten die Geschäftsführer Rolf-Rainer und Gisela-Margret Brinkmann dagegen verstoßen, wird ein Ordnungsgeld von 250.000 € fällig. Top-Markt hatte seinen Franchisegeber nach dessen Kündigung des Vertrages zunächst ebenfalls per einstweiliger Verfügung dazu gezwungen, das Unternehmen wieder an das Warenwirtschaftssystem der Zentrale anzuschließen. Gegen diese Verfügung hatte Praktiker Widerspruch eingelegt.
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