Die EU-Kommission hält die Verweigerung der Eigenheimzulage für Deutsche, die außerhalb des Landes ein Haus bauen oder kaufen, für diskriminierend. Sie erhebt deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof Anklage gegen Deutschland. Die Regelung, wonach beispielsweise Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten, aber jenseits der Grenze wohnen, nicht in den Genuss der Förderung kommen, verstößt nach Ansicht der Kommission gegen das Recht der EU-Bürger auf Freizügigkeit. Der Schritt war bereits vor einem halben Jahr angekündigt worden.