Verletzte Sorgfaltspflicht

09.04.2009
Deutscher Presserat kritisiert "Öko-Test" wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht bei Energiesparlampen-Bericht

Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates hat die Zeitschrift Öko-Test wegen Verletzung des Pressekodex in einem Beitrag über Energiesparlampen kritisiert. In Heft 10/2008 hatte die Redaktion einen namentlich nicht genannten "Lichtkenner" mit einer Aussage zu Energiesparlampen zitiert: "Das ist kein Licht, das ist Dreck." Diese Kritik mit Hilfe einer anonymen Quelle sei nicht mit den journalistischen Sorgfaltsanforderungen vereinbar, entschied der Beschwerdeausschuss des Presserats: "Wenn ein derartig schwerwiegender Vorwurf erhoben wird, so muss die Redaktion auch die vollständige Quelle, in diesem Fall den Namen des Gesprächspartners, nennen." Zudem wäre es für den Leser im Sinne einer umfassenden Information interessant gewesen zu erfahren, welchen beruflichen Hintergrund der Zitierte hat, um die Aussage einordnen zu können. Die Beschwerde gegen Öko-Test war vom Energiesparlampenhersteller Megaman-IDV GmbH vorgebracht worden.
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