So habe man als Rewe-Gruppe 2019 die Grundsatzerklärung "Menschenrechte" veröffentlicht. Darin verpflichtet sich der Vorstand nicht nur zum Menschenrechtsengagement in den eigenen unmittelbaren Geschäftstätigkeiten, sondern ebenso in den weltweiten Lieferketten. In ihrer ebenfalls 2019 veröffentlichten Leitlinie Fairness habe man zudem einen verbindlichen Handlungsrahmen für die Geschäftsbeziehungen mit Vertragspartnern in den Eigenmarkenlieferketten von Rewe, Penny und Toom Baumarkt definiert. Sie orientiere sich unter anderem an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards, an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, dem UN Global Compact sowie den UN-Konventionen zu Kinderrechten und der Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.
Rewe/Toom Baumarkt
Regulierung der Sorgfaltspflicht soll Menschenrechte in der Lieferkette stärken
So habe man als Rewe-Gruppe 2019 die Grundsatzerklärung "Menschenrechte" veröffentlicht. Darin verpflichtet sich der Vorstand nicht nur zum Menschenrechtsengagement in den eigenen unmittelbaren Geschäftstätigkeiten, sondern ebenso in den weltweiten Lieferketten. In ihrer ebenfalls 2019 veröffentlichten Leitlinie Fairness habe man zudem einen verbindlichen Handlungsrahmen für die Geschäftsbeziehungen mit Vertragspartnern in den Eigenmarkenlieferketten von Rewe, Penny und Toom Baumarkt definiert. Sie orientiere sich unter anderem an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards, an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, dem UN Global Compact sowie den UN-Konventionen zu Kinderrechten und der Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.