Rewe/Toom Baumarkt

Regulierung der Sorgfaltspflicht soll Menschenrechte in der Lieferkette stärken

20.12.2019

Die Stärkung von Menschenrechten, die Prävention von Kinder- und Zwangsarbeit sowie die Förderung eines fairen Handels hin zu existenzsichernden Einkommen in Ursprungsländern kritischer Rohstoffe seien, Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsstrategie des Handelsunternehmens, stellt die Rewe-Gruppe speziell zum 71-jährigen Bestehen der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" fest. Zur Bearbeitung und Umsetzung von Maßnahmen setze man vor allem auf ein mehrstufiges Lieferkettenmanagement. Dieses umfasst die Formulierung konkreter Anforderungen, den Einkauf zertifizierter Rohstoffe, die Durchführung von sozialen und ökologischen Projekten in Ursprungsländern, die unabhängige Auditierung der Verarbeitungsstufen, die Qualifizierung der Lieferanten mit Hilfe von Trainingsprogrammen sowie die Entwicklung eines unabhängigen Beschwerdemechanismussystems.
So habe man als Rewe-Gruppe 2019 die Grundsatzerklärung "Menschenrechte" veröffentlicht. Darin verpflichtet sich der Vorstand nicht nur zum Menschenrechtsengagement in den eigenen unmittelbaren Geschäftstätigkeiten, sondern ebenso in den weltweiten Lieferketten. In ihrer ebenfalls 2019 veröffentlichten Leitlinie Fairness habe man zudem einen verbindlichen Handlungsrahmen für die Geschäftsbeziehungen mit Vertragspartnern in den Eigenmarkenlieferketten von Rewe, Penny und Toom Baumarkt definiert. Sie orientiere sich unter anderem an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards, an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, dem UN Global Compact sowie den UN-Konventionen zu Kinderrechten und der Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.
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