Eingeleitet wurde das Verfahren mit einer branchenweiten Durchsuchung im November 2010 infolge eines Kronzeugenantrages der Tapetenfabrik Gebr. Rasch GmbH & Co. KG, Bramsche, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wurde. „Die in Deutschland führenden Tapetenhersteller haben zwischen 2005 und 2008 auf Verbandstagungen Preiserhöhungen zu Lasten ihrer Kunden abgesprochen“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Verantwortliche der Tapetenhersteller A.S. Création, Rasch, Marburger und Erismann hatten 2005 auf Vorstandssitzungen des VDT vereinbart, zum 1. März 2006 eine Preiserhöhung für Tapeten in Deutschland in der Größenordnung von fünf bis sechs Prozent durchzuführen. Der damalige Geschäftsführer des VDT hat die Umsetzung dieser Preisabsprache unterstützt. Auch die nächste Preiserhöhung zum 1. Januar 2008 erfolgte auf Grundlage einer wettbewerbswidrigen Absprache, stellte das Bundeskartellamt fest. Diese war im April 2007 am Rande einer VDT-Mitgliederversammlung zwischen den Unternehmen A.S. Création, Rasch, Marburger, Erismann sowie in diesem Fall auch Pickhardt + Siebert getroffen worden und beinhaltete eine gemeinsame Preiserhöhung um etwa fünf Prozent.
Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass das Unternehmen Pickhardt + Siebert bei der Aufklärung der Preisabsprache zum 1. Januar 2008 mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat. Die Verfahren gegen Erismann sowie gegen Pickhardt + Siebert konnten im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abgeschlossen werden, was ebenfalls bei der Bemessung der Bußgelder berücksichtigt wurde. Die gegen diese beiden Unternehmen ergangenen Entscheidungen sind bereits rechtskräftig. Gegen die übrigen Bußgeldbescheide kann Einspruch eingelegt werden.