Bereits vor Erlass der einstweiligen Verfügung hatte Nilfisk die Produktion der betroffenen Geräte umgestellt. Die seit dieser Zeit ausgelieferten Geräte sind von dem international anerkannten Prüflabor Intertek umfassend getestet worden. Dabei hat sich bestätigt, dass die Geräte den gesetzlichen Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit vollumfänglich entsprechen. Die zuständige Behörde, die Bundesnetzagentur hat dies inzwischen ebenfalls auch für ein repräsentatives Gerät bestätigt.
Vor diesem Hintergrund ist Nilfisk der festen Überzeugung, dass die nunmehr auf den Markt gebrachten Geräte in voller Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben und insbesondere unter Einhaltung der Grenzwerte für die elektromagnetische Verträglichkeit verkauft und verwendet werden können.
Abgesehen von der Umstellung der Produktion der betroffenen Geräte wird Nilfisk gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg Rechtsmittel einlegen. Nilfisk ist angesichts der positiven Prüfergebnisse so wie der Bestätigung durch die Bundesnetzagentur in Bezug auf das weitere Verfahren sehr zuversichtlich."