Das Verbot umfasst vor allem die weitverbreiteten, klassischen Halogen-"Glühlampen" mit einem typischen Glaskolben, die rundum Licht abgeben, einen E27- oder E14-Schraubsockel besitzen und ohne Trafo betrieben werden. Auch einige ungerichtete Halogenlampen mit Steck-Sockel vom Typ G4 oder GY6.35 sind betroffen.
Die Wissensdefizite der Deutschen zum Halogenlampenverbot spiegeln sich auch in ihren Einkaufspräferenzen wider. So haben bis zu einem Drittel der Befragten alte Lichttechnologien wie Halogenlampen (29 Prozent) oder Glühbirnen (27 Prozent) nach wie vor auf ihrem Einkaufszettel. Dazu im Widerspruch steht, dass sich rund 80 Prozent der deutschen Verbraucher Energieeffizienz, Langlebigkeit und Preis als die für sie entscheidenden Kaufkriterien angeben - angesichts immer günstigerer Preise bei gleichzeitig steigender Effizienz und immer höherer Lebensdauer der LED-Lampen also genau die Kriterien, die für eine Umstellung auf die LED-Technologie sprechen, heißt es in der Auswertung der Umfrage durch Ledvance.