Elektro- und Elektronikgerätegesetz

DUH verklagt Hornbach wegen Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten

Wegen angeblicher Verstöße gegen die Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten hat die DUH vier Handelsunternehmen verklagt. Foto: DUH
Wegen angeblicher Verstöße gegen die Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten hat die DUH vier Handelsunternehmen verklagt. Foto: DUH
18.10.2018

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt Hornbach im Zusammenhang mit der Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten. Auch gegen Saturn, Netto und Cyberport hat der Umweltschutzverband Klage eingereicht. Er wirft den Handelsunternehmen vor, gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zu verstoßen, das Unternehmen ab einer gewissen Größe zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet. Bei Tests der DUH hätten die vier Handelsunternehmen eine ordnungsgemäße Rücknahme von schadstoffhaltigen alten Energiesparlampen abgelehnt und sich danach geweigert, gegenüber der DUH eine Erklärung abzugeben, zukünftig die festgestellten Verstöße abzustellen, so der Verein.
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