Hochdruckreiniger in Zinkgelb

Kärcher gewinnt Prozess um seine Farbmarke

Original und Kopie: Links ein Hochdruckreiniger von Kärcher in der weltweit bekannten Farbe, rechts ein in ähnlicher Farbgebung von Varo angebotenes Modell.
Original und Kopie: Links ein Hochdruckreiniger von Kärcher in der weltweit bekannten Farbe, rechts ein in ähnlicher Farbgebung von Varo angebotenes Modell.
14.11.2019

Kärcher wehrt sich erfolgreich gegen die Nutzung seiner geschützten Farbmarke "Zinkgelb". Das belgische Unternehmen Varo - Vic. Van Rumpuy N.V. hatte mehrere Hochdruckreiniger in ähnlicher Farbgebung zu den Kärcher-Geräten angeboten. Das Landgericht Köln bestätigte jetzt in seinem Urteil, dass Varo die Verwendung der Farbe Gelb für seine Hochdruckreiniger zu unterlassen habe, teilt Kärcher mit. Im Termin zur mündlichen Verhandlung hatte Varo ein Schuldanerkenntnis sowie eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Das Gericht führte in seiner Entscheidung unter anderem aus, dass die Farbe Gelb charakteristisch für Kärcher-Hochdruckreiniger sei und laut Untersuchungen von einem Großteil der Bevölkerung dem Unternehmen zugeordnet würde. Neben Schadensersatzzahlungen muss Varo dafür sorgen, dass die betroffenen Geräte aus dem Handel zurückgerufen und die Händler entschädigt werden. Außerdem wurde die Widerklage von Varo abgewiesen, die Löschung der von Kärcher eingetragenen Farbmarke "Zinkgelb" beim Deutschen Patent- und Markenamt zu erwirken. Rechtsmittel gegen das Urteil sind noch möglich.
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