Das Konzept sieht auch eine Neuplanung der Messehallen und Stände vor: Die Stände haben gemäß der aktuellen Vorgaben eine Mindestgröße von 18 m2, um 1,5-Meter-Abstände zwischen Ausstellern und Besuchern sowie zwischen Besuchern untereinander wahren zu können. Ebenso werden einige Gänge zwischen den Ständen verbreitert. Fünf Meter breite Boulevards dürfen in beide Richtungen passiert werden. Schmälere Gänge von drei Metern können sicher im Einbahnstraßenprinzip genutzt werden. Ob und in welchen Situationen eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen ist, hängt von der aktuellen Gesetzeslage ab.
Auch die Standbaukonzepte sind anzupassen. Das bedeutet in erster Linie, dass für die Stände eine großzügigere Planung mit klar gekennzeichneten und kontrollierbaren Ein- und Ausgängen vorzusehen ist. Zudem sollen die Stände einen geringeren Bebauungsgrad aufweisen.