Für die Wintermonate

Kurzarbeit: HDE fordert Nachbesserungen

In viele Geschäfte kommt man nur noch mit einem gültigen Impf- oder Genesenennachweis. Das macht den Händlern besonders im Weihnachtsgeschäft zu schaffen. (Quelle: Pixabay/wir_sind_klein)
In viele Geschäfte kommt man nur noch mit einem gültigen Impf- oder Genesenennachweis. Das macht den Händlern besonders im Weihnachtsgeschäft zu schaffen. 
13.12.2021

Angesichts der 2G-Maßnahmen für viele Einzelhandelsgeschäfte und der in der Folge deutlich zurückgehenden Kundenfrequenzen und Umsätze fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Verlängerung der Regelung zur vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit für die Wintermonate. Ansonsten kämen laut Verband gerade auf Händler mit vielen Beschäftigten kaum zu bewältigende Belastungen zu.

„Wir brauchen dringend schon heute die Verlängerung der Regelung zur vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit über das Jahresende hinaus, mindestens bis zum 31. März 2022“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Nach der letzten Fassung der Kurzarbeitergeld-Verordnung bestehe nur noch bis zum Jahresende die Möglichkeit zur vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber. Nach derzeitiger Rechtslage wäre ab dem 1. Januar 2022 nur noch eine Erstattung in Höhe von 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit möglich. Wenn das so bleibt, gefährdet das nach Einschätzung des HDE im Winter massenhaft Beschäftigung im stationären Non-Food-Handel.

„Konsequenterweise muss dann auch die nur noch bis zum 31. Dezember 2021 gültige Möglichkeit zur anrechnungsfreien Hinzuverdienstmöglichkeit bei einem neu aufgenommenen Minijob während der Kurzarbeit verlängert werden“, ergänzt Genth. Zudem brauche es noch bis zum Jahresende eine Entfristung der entsprechenden Verordnungsermächtigung im Sozialgesetzbuch. „Damit können im Falle einer weiteren Zuspitzung der Infektionslage notfalls bei Bedarf sehr kurzfristig Erleichterungen bei der Kurzarbeit beschlossen werden“. Wenn die Ermächtigungsrundlage dann erst aufwändig im parlamentarischen Verfahren neu erschaffen werden müsste, koste dies unnötig Zeit und gefährde damit Arbeitsplätze.

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