Die EU beanstandet die Eigenheimzulage

08.01.2004

Weil nur Häuser oder Wohnungen innerhalb Deutschlands gefördert werden, sieht die Kommission die Freizügigkeit beeinträchtigt

Das deutsche Eigenheimzulagengesetz verstößt nach Ansicht der Europäischen Kommission gegen Bestimmungen des EG-Vertrags über die Freizügigkeit der Personen. Die Kommission hat die Bundesregierung deshalb aufgefordert, eine so genannte „mit Gründen versehene Stellungnahme“ abzugeben, und damit die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet. Konkret beanstandet die EU, dass Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, aber im Ausland ein Eigenheim kaufen oder bauen, keine Förderung erhalten. Das trifft beispielsweise auf Grenzgänger zu. Reagiert die Bundesregierung nicht innerhalb von zwei Monaten, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
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