„Aktion ‚Neu für Alt’ im Gartengeräteschuppen“

28.03.2006

Die Hersteller von Elektro-Gartengeräten hoffen, dass die Verbraucher im Zuge der neuen Elektroschrottverordnung neue Werkzeuge anschaffen

Die Gartengeräteindustrie verbindet mit der neuen Elektro-Altgeräte-Entsorgung die Hoffnung auf einen Marktimpuls und eine „Aktion ‚Neu für Alt’ in zahlreichen Gartengeräteschuppen“, wie es in einer Erklärung des Industrieverbandes Garten (IVG) heißt. Nach sicherlich unvermeidlichen Anlaufschwierigkeiten zum Start des Systems wolle die Gartengeräteindustrie mit ihrem Beitrag zur nachgewiesenen Entsorgung und Wiederverwertung auch ein Zeichen dafür setzen, dass zur aktuellen Frühjahrssaison Anreize für die Anschaffung von Neugeräten gesetzt werden.
Seit Freitag gilt eine neue Elektroschrottverordnung. Die IVG-Mitglieder sind über das Konsortium „Elektrowerkzeuge – Elektroschweißgeräte – Elektrische Gartengeräte“ und durch beauftragte Logistikunternehmen an der öffentlichen Entsorgung über Recyclinghöfe in das System eingebunden. Den Aufbau der Stiftung Elektro-Altgeräte (www.stiftung-ear.de) haben sie durch ein Darlehen mit finanziert.
Zum Teil heftig kritisiert wird die neue Verordnung in der Wirtschaft. „Die Rücknahmepflicht für Elektrogeräte bürdet dem Mittelstand neue bürokratische Lasten und damit Kosten auf“, sagte beispielsweise Mario Ohoven, der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BWMW).
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