Fairer Wettbewerb

15.06.2009
Bundesverfassungsgericht schafft Abgaben an den Holzabsatzfonds ab

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Abgabe an den Holzabsatzfonds mit dem Grundgesetzt nicht vereinbart ist und eine "unzulässige Sonderabgabe" darstellt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Holzwirtschaft weder im internationalen Wettbewerb noch im Wettbewerb mit anderen Baustoffen spezifischen Nachteilen ausgesetzt sei. Die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau (DGfM) begrüßte die Entscheidung, warnt aber gleichzeitig vor dem politischen Reflex, die Holzabsatzförderung nun aus anderen Mitteln zu finanzieren.
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