Kärcher gegen Lidl erfolgreich

25.03.2013
Der Discounter darf keine Hochdruckreiniger in Zinkgelb verkaufen, weil die Farbe für Kärcher-Hochdruckreiniger markenrechtlich geschützt ist. Ein Gericht stoppt Werbung und Verkauf

Kärcher geht juristisch gegen den Discounter Lidl vor, der für gelbe Hochdruckreiniger wirbt. Das Landgericht Stuttgart hat eine einstweilige Verfügung gegen Gesellschaften der Lidl-Gruppe erlassen und ihnen damit untersagt, für zinkgelbe Hochdruckreiniger PHD 150 B 2 der Marke Parkside Werbung zu machen und sie zu verkaufen. Die Geräte werden seit Anfang März in den Lidl-Filialen vertrieben und unter anderem im in einer TV-Kampagne beworben. Die Farbe Zinkgelb ist jedoch für Kärcher seit 2005 für Hochdruckreiniger markenrechtlich geschützt, teilt das Unternehmen mit. „Selbstverständlich liegt es im Ermessen von Lidl, in China hergestellte Geräte in Deutschland unter einer Handelsmarke zu verkaufen. Wir akzeptieren hingegen nicht, dass Lidl für den Absatz seiner Hochdruckreiniger die Bekanntheit unserer Farbmarke und den guten Ruf unserer Geräte widerrechtlich ausnutzt“, sagt Hartmut Jenner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Kärcher-Gruppe. Gegen die einstweilige Verfügung können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
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