Den Handel und die Produzenten betreffen drei Kernpunkte: Ab 2016 soll in der Produktion von Jung- und Zierpflanzen auf den Einsatz von potenziell bienengefährdenden Insektizid-Wirkstoffen verzichtet werden. Bereits seit 1. Januar 2015 sind bienengefährdende Pflanzenschutzmittel (Kategorie B1) nicht mehr in Baumärkten erhältlich.
Punkt drei: In mehr als 500 Verkaufsstellen mit Gartenbedarf wird eine Infothek aufgestellt, die federführend vom Industrieverband Garten (IVG) entwickelt wurde. Bei der Infothek handelt es sich um eine 1,70 m hohe Rotunde, die alle wichtigen Fakten rund um das Thema Bienen darstellt. Im Fokus stehen Anregungen, wie der Verbraucher seinen Beitrag zum Schutz der Bienen leisten kann - von der Bienenweide bis zum Bau eines Insektenhotels. An den Seiten der Infothek befinden sich Körbe, die Flyer und Postkarten zur kostenlosen Mitnahme sowie Saatgut für Bienenweiden zum Verkauf beinhalten. Den Startschuss für die bundesweite Informationskampagne "Bienen füttern" gaben der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Peter Bleser und Imker-Präsident Peter Maske.
Zum Verkaufsstopp von bienengefährdenden Pflanzenschutzmitteln sagte BHB-Geschäftsführer Peter Wüst: "Die seit 1. Januar 2015 in den Baumärkten erfolgte Sortimentsumstellung ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg, den Bienenschutz in Deutschland zu fördern."
Darüber hinaus befürworten die Dialogpartner, in der Produktion von Jung- und Zierpflanzen auf den Einsatz von potenziell bienengefährdenden Insektizid-Wirkstoffen zu verzichten. Seit Oktober 2013 wurde von der EU die Zulassung von drei Wirkstoffen (Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin) aus der Gruppe der Neonicotinoide neu geregelt. Als Ergebnis eines Branchendialogs zwischen Verbänden aus Industrie und Handel stehen derzeit außerdem die vier Wirkstoffe Fipronil, Chlorpyrifos, Cypermethrin und Deltamethrin unter dem Verdacht, eine Gefahr für die Bienengesundheit zu sein. Ab 1. Januar 2016 sollen diese insgesamt sieben Wirkstoffe bei der Jung- und Zierpflanzenproduktion nicht mehr zum Einsatz kommen. Das bedeute auch, dass diese sieben Wirkstoffe nicht mehr in den Mutterpflanzen-Erzeugerbetrieben für Beet- und Balkonpflanzen in Drittländern außerhalb der EU eingesetzt werden sollen.